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1.13 Verkehrswertanpassung bei der Ermittlung des Pflichtteils
Zur Verkehrswertanpassung, die den objektiven Wert der geschenkten Sache mindert
Aus dem Sachverhalt
Im gegenständlichen Fall geht es um die Frage, inwieweit im Rahmen der Ermittlung des Pflichtteils des Klägers eine „Verkehrswertanpassung“ (Verkehrswertreduktion) vorzunehmen ist, die den objektiven Wert der geschenkten Sache lediglich aufgrund des Vorhandenseins bücherlicher Lasten mindert, die spätestens im Zeitpunkt des Erbanfalls mit Sicherheit erlöschen. Vonseiten des Klägers wird behauptet, dass es keine Rechtsprechung zur Frage gäbe, wie bei der Aliquotierung nach § 789 Abs 2 ABGB vorzugehen sei. Die Revision wurde vom Obersten Gerichtshof jedoch für unzulässig erklärt, weil nur solche Gründe geltend gemacht werden, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen abhängt (RS0102059).