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Dokument-ID: 1164101
13.1 Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Der Energieausweis ist nach den jeweiligen technischen Bauvorschriften des Bundeslandes zu erstellen. Der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie ist verpflichtet, Kaufinteressierten einen maximal zehn Jahre alten Energieausweis vorzuzeigen. Dieser muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt worden sein. Die zentrale Kennziffer des Energieausweises bildet die Energiekennzahl, also der „spezifische Heizwärmebedarf“.