© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1057403

Peter Berger † - Isabella Reinberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Weitere Grundsätze zur Baubewilligung

Die zusätzlichen Auflagen, die sich durch die Baubehörde (in 1. Instanz der Bürgermeister) ergeben können, wurden bereits angesprochen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass eine Baubewilligung erlöschen kann, wenn sich der zugehörige Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan ändert. Es ist daher empfehlenswert für eine bestimmte Liegenschaft die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen zu erwirken. Diese gilt für die Dauer von 18 Monaten. Die Fristen für die Baubewilligung müssen ebenfalls eingehalten werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Liegenschaftsbewertung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop