© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1057403
3.3 Weitere Grundsätze zur Baubewilligung
Die zusätzlichen Auflagen, die sich durch die Baubehörde (in 1. Instanz der Bürgermeister) ergeben können, wurden bereits angesprochen. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass eine Baubewilligung erlöschen kann, wenn sich der zugehörige Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan ändert. Es ist daher empfehlenswert für eine bestimmte Liegenschaft die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen zu erwirken. Diese gilt für die Dauer von 18 Monaten. Die Fristen für die Baubewilligung müssen ebenfalls eingehalten werden.