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Dominique Ebner - Norbert Supanz | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Weitere relevante Aspekte

Gewerberechtliche Aspekte

Rechenzentren können gemäß der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gewerberechtlich genehmigungsfrei sein. Für größere Rechenzentren trifft dies in der Praxis jedoch kaum zu, da sie aufgrund von Notstromanlagen, Kühltechnik, Batterieräumen und Vorgaben zur Löschwasserversorgung nahezu immer über den Freistellungsgrenzen liegen. Daher wird üblicherweise ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durchgeführt, da wesentliche Themen wie Löschwasserversorgung und Notstromanlagen im reinen Bauverfahren nicht ausreichend behandelt werden.

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