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3.4 Wertermittlung
Die Grundlagen für die Bewertung von Kleingärten bilden einerseits das Liegenschaftsbewertungsgesetz, andererseits die einschlägigen Normen ÖNORM B 1802 (Liegenschaftsbewertung) und ÖNORM L 1123 (Wertermittlung und Schadensberechnung von Gehölzen und Vegetationsflächen). Das LBG definiert ua den Begriff „Verkehrswert“ sowie die drei zentralen Wertermittlungsverfahren – Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. In den Normen sind neben weiteren Begriffsdefinitionen auch die jeweiligen Wertermittlungsverfahren und deren Ablaufschema genau beschrieben.