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Dokument-ID: 1190059
1.38 Zum Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln im Rahmen einer BTVG-Abwicklung
Aus dem Sachverhalt
Der Beklagte erwarb mit einem Anwartschaftsvertrag aus 2019 zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 270.950,– Miteigentumsanteile an einem Grundstück zur Begründung von Wohnungseigentum, wobei die Miteigentumsanteile einer Wohnung samt Kfz-Stellplatz zugeordnet werden sollten.