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Dokument-ID: 1200884
1.29 Zustimmung zu baulichen Veränderungen an einem Wohnungseigentumsobjekt
Aus dem Sachverhalt
Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet wurde. In sämtlichen Kaufverträgen der beteiligten Personen wird auf eine gültige Benutzungsregelung verwiesen, welche die ausschließliche Benutzung von Gartenflächen und Parkplätzen für die beiden Eigentümer der Erdgeschoßwohnungen beinhaltet. Diese sind zur alleinigen Benutzung berechtigt und dürfen dort allenfalls Baulichkeiten (Gartenmauern, Garagen etc) errichten.