© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1132242

Albert Scherzer | Glossar

Grundbuch(Auszug)

Im Grundbuch wird dargestellt, wer der bücherliche Eigentümer eines Grundstückes bzw einer Liegenschaft ist. Der Grundbuchauszug ist der konkrete Auszug einer bestimmten Liegenschaft aus dem Hauptbuch des Grundbuchs der jeweiligen Katastralgemeinde. Es sind drei „Blätter“ darin enthalten. Das A-Blatt ist das Gutsbestandsblatt und enthält unter A1 die Anführung aller Grundstücke samt ihrer Grundstücksnummern, die zu der Liegenschaft gehören sowie Flächenausmaß, Benützungsart, Gesamtfläche und Grundstücks-Adresse. Unter A2 werden die mit dem Eigentum am Grundstück verbundenen Rechte angegeben sowie, ob öffentlich-rechtliche Beschränkungen vorliegen. Das B-Blatt ist das Eigentumsblatt. Es enthält die Eintragung, wem das Grundstück aktuell gehört. Ein oder mehrere Eigentümer werden hier ausgewiesen. Das C-Blatt oder Lastenblatt enthält die Anführung aller Belastungen, die mit dem Eigentum des Grundstückes in Zusammenhang stehen (insbesondere Pfandrechte und Dienstbarkeiten).

Die Informationen des Grundbuchauszugs werden immer durch Urkunden belegt. Diese finden sich in der so genannten „Urkundensammlung“, die gleichfalls ein Teil des Grundbuches ist. Ein Löschungsverzeichnis sowie diverse Hilfsverzeichnisse wurden ebenfalls eingerichtet.