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Iman Torabia - Redaktion FORUM Media | Glossar

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Dies gilt insbesondere bei:

  • Entgeltlichen Erwerbsvorgängen oder bei teilentgeltlichen Vorgängen hinsichtlich des entgeltlichen Teils, wenn diese Vorgänge nicht im Familienverband gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG stattfinden
  • Unentgeltlicher Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken außerhalb des Familienverbandes gem § 26a Abs 1 Z 1 GGG

Der Stufentarif kommt zur Anwendung bei:

  • Unentgeltlichen Erwerben sowie bei Erwerben, die als unentgeltlich gelten
  • Teilentgeltlichen Erwerben hinsichtlich des unentgeltlichen Teiles

Die Steuer beträgt

  • für die ersten EUR 250.000,– 0,5 %
  • für die nächsten EUR 150.000,– 2 %
  • und darüber hinaus 3,5 %

des Grundstückswertes.