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Peter Berger † - Albert Scherzer | Glossar

Wohnnutzfläche

Die Wohnnutzfläche (Nettogrundfläche) eines Gebäudes (WNFL) ist die Summe aller nutzbaren Flächen eines Gebäudes. Brutto bezeichnet hierbei den kompletten Betrag der Flächen, während es bei den Nettoflächen nur um die Summe der Flächen geht, die gewerblich oder zum Wohnen nutzbar sind. Wände oder Pfeiler etc werden für die WNFL nicht berücksichtigt. Die Wohnnutzfläche dient als Grundlage für die Nutzwerte und die Berechnung der Miete. Diese ist ein zentraler Vertragsbestandteil in Kauf- und Mietverträgen. Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes und des Wohnungseigentumsgesetzes ist jeweils eine genau Definition vorgesehen. Die Nutzfläche gem § 2 Abs 7 WEG ist die gesamte Bodenfläche eines Wohnungseigentumsobjekts abzüglich der Wandstärken sowie der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Ausnehmungen. Treppen, offene Balkone und Terrassen sowie Zubehörobjekte sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Für Keller- und Dachbodenräume gilt dies jedoch nur, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind.