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Dokument-ID: 1023447
6.3 Einzelne Reise- und Fahrtkosten
Belegschaftsvertreter
Zahlungen zum Ersatz der entstandenen Fahrtkosten, die an Mitglieder des Betriebsrates oder Personalvertreter im Sinne der maßgeblichen Vorschriften ausbezahlt werden, sind bis zur Höhe des amtlichen Kilometersatzes (EUR 0,42 pro Kilometer bei Fahrten mit einem Personenkraftwagen, Stand 2019) bei Verwendung des eigenen Fahrzeuges oder bis zu den tatsächlichen Aufwendungen (zB Preis eines öffentlichen Verkehrsmittels) bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei.