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6.4 Exkurs: Verkehrsabsetzbetrag
Verkehrsabsetzbetrag 2026
Allen Arbeitnehmern, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, steht 2026 ein Verkehrsabsetzbetrag von jährlich EUR 496,– zu.
Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag 2026 auf EUR 853,–, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen EUR 15.069,– im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag vermindert sich 2026 zwischen Einkommen von EUR 15.069,– und EUR 16.056,– gleichmäßig einschleifend auf EUR 496,–.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag geltend machen. Im Jahr 2026 erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um EUR 804,–, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers EUR 19.761,– im Kalenderjahr nicht übersteigt. Der Zuschlag vermindert sich jedoch zwischen Einkommen von EUR 19.761,– und EUR 30.249, – gleichmäßig einschleifend auf EUR 0,–.
Übersicht Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Einkommen/Jahr | Höhe Zuschlag/Jahr |
Bis zu EUR 19.761,– | EUR 804,– |
Zwischen EUR 19.761,– und EUR 30.249,– | Zuschlag vermindert sich gleichmäßig (Einschleifregelung) |
Ab EUR 30.249,– | Kein Zuschlag |
Der Zuschlag wird nur im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt.
Verkehrsabsetzbetrag 2025
Allen Arbeitnehmern, die Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis beziehen, steht 2025 ein Verkehrsabsetzbetrag von jährlich EUR 487,– zu.