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Neu Dokument-ID: 1023016

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Freier Dienstvertrag

Definition

Unter einem freien Dienstnehmer versteht man eine Person, die zu Dienstleistungen für einen Dienstgeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt verpflichtet ist und dabei ohne persönliche Abhängigkeit weitgehend selbstständig die Möglichkeit hat, den Ablauf der Arbeit selbstständig zu regeln.

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