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Dokument-ID: 1022833
9 Haftung für Nachzahlungen
In Haftungsfragen ist zwischen den Normen des Steuer- und jenen des Sozialversicherungsrechts zu unterscheiden.
Haftungsbestimmungen Lohnsteuer
Nach § 82 EStG haftet grundsätzlich der Arbeitgeber gegenüber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer.