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Dokument-ID: 1023452
7.2 Pendlerpauschale und Pendlereuro
Voraussetzungen
Dem Arbeitnehmer steht eine Pendlerpauschale zu,
- wenn der Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst („kleine Pendlerpauschale“) oder
- die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt („große Pendlerpauschale“).