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2 Prüfungsauftrag, Wiederholungsprüfung, Wiederholungsverbot
Einleitung
Grundsätzlich wird ein Jahresprüfungsplan im Prüfungsbeirat beim Bundesminister für Finanzen anhand der zur Verfügung stehenden Kapazitäten (Prüfer) erstellt. Der Prüfungsbeirat besteht aus zwei Vertretern des Bundesministers für Finanzen, zwei Vertretern der für die Erhebung der Lohnsteuer zuständigen Finanzämter, zwei Vertretern des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, zwei Vertretern der Österreichischen Gesundheitskasse, einem Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes sowie einem Vertreter des Österreichischen Städtebundes (§ 7 PLABG).