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Dokument-ID: 1161704
4.6.9 Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen
Allgemeines
Nach geltender Rechtslage bestehen Steuerbefreiungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von EUR 3.000,– für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Beteiligungen bzw EUR 4.500,– bei Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen. Diese Instrumente können allerdings den spezifischen Herausforderungen von Start-ups und jungen KMU nicht hinreichend Rechnung tragen. Start-ups und junge KMU sind aufgrund mangelnder Liquidität häufig nicht in der Lage, entsprechende Vergütungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Geld zu leisten.