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Dokument-ID: 252383
8.1 Gesetzliche Abfertigung (Alt)
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung besteht gem § 23 Abs 7 AngG nicht, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft.