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Christa Glaser | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Abrechnung laufender Bezüge

Ermittlung des monatlichen Anspruchs an Gehalt bzw Lohn

Der monatliche Anspruch ergibt sich aus Kollektivvertrag, Dienstvertrag oder arbeitsrechtlichen Vorschriften. Der Dienstnehmer hat den Bruttoanspruch auf die ihm daraus zustehenden Bezüge. Der Arbeitgeber hat die Lohnverrechnung durchzuführen und die Abzüge vom Gehalt bzw Lohn zu ermitteln. Der Arbeitgeber ist weiters für die korrekte Abfuhr der sich aus der Lohnverrechnung ergebenden Abgaben verantwortlich. Der Dienstnehmer hat den Nettobetrag, der sich aus der Lohnverrechnung ergibt, zu erhalten.

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