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Dokument-ID: 248025
1.3 Abschluss eines Dienstvertrages
Formvorschriften
Grundsätzlich ist der Abschluss von Dienstverträgen formfrei, dh sie können mündlich geschlossen werden oder auch konkludent (also durch schlüssige Handlungen). Eine schriftliche Ausformulierung des Dienstvertrages ist allerdings zu empfehlen. Durch das mögliche Machtungleichgewicht zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber sind aber in bestimmten Bereichen durch Gesetz oder Kollektivvertrag zwingende Bestimmungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrages vorgesehen.