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Dokument-ID: 243049
1.4 Erkrankung im Urlaub
Erkrankung im Urlaub
Wenn ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs erkrankt oder verunglückt, so werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage dauert. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung/Unglücksfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.