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Dokument-ID: 250899
4.1 Lohnkonto – Daten und Unterlagen
Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Die Lohnkonten dürfen im Inland oder Ausland geführt werden. Werden die Lohnkonten im Ausland geführt, sind sie über Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb einer angemessenen Frist ins Inland zu bringen.