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Dokument-ID: 1128018
1.5.1 Prämien
Grundsätzliches
Zusätzlich zum Zeitlohn können Prämien (Leistungsprämien) als Anerkennung besonderer betrieblicher Leistungen des Arbeitnehmers, zB für Verbesserungsvorschläge oder Umsatzprämien für wenig gängige Güter gezahlt werden. Prämien können für quantitative und qualitative Leistungen gewährt werden. Die einzelnen Prämienarten schließen einander nicht aus. So lassen sich beispielsweise die Parameter Quantität und Qualität sehr gut kombinieren.