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Dokument-ID: 250514
3.4 U-Bahn-Steuer (Wiener Dienstgeberabgabe)
Steuergegenstand
Für jedes bestehende Dienstverhältnis in Wien hat der Dienstgeber eine Abgabe nach den Bestimmungen des Wr DAG zu entrichten. Ein Dienstverhältnis besteht dann in Wien, wenn der Beschäftigungsort des Dienstnehmers in Wien liegt.