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Gudrun Hasenauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Erläuterungen zu den Lohngruppen laut MLT für Österreich

Zuordnung der Hausbetreuungstätigkeiten zu den Lohngruppen

Gibt der MLT keine Auskunft über die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten zu den Lohngruppen 1, 2 oder 3, kann folgende Aufstellung als Arbeitsbehelf gelten:

Einstufungsgruppe 1

Reinigungsarbeiten betreffend:

  1. Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Kellergängen, Abstellräume, Dachböden
  2. Aufzugskabinen, Waschküchen, Wäschetrockenräume
  3. Reinigung von Hobbyräumen (mit Schlüsselverwaltung LG 2)
  4. Reinigung von Gang-WCs, von einzelnen Parteien benützt
  5. Müllgefäßreinigung (evtl SEG-Zulagen bei Biotonnen), bei Einsatz technischer Geräte ist LG 3 anzuwenden
  6. Fenster reinigen 2 x jährlich inklusive Fensterstockputzen, Entlohnung je m² der Fensterflügel zuzüglich Rahmen
  7. Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten (mit Koordination der Firmen Einstufungsgruppe 2)

Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 1:

  • Laub entfernen

Einstufungsgruppe 2

Beaufsichtigung und Reinigung betreffend:

  1. Tief- und Palettengaragen
  2. Kontrolle/Beaufsichtigungstätigkeiten wie zB: Lampen wechseln, Zählerstände ablesen, Entlüften der Heizungsleitungen, Mängel an Hausverwaltung melden
  3. Waschküchen inklusive Waschmaschinen und Trockner
  4. Saunen und Schwimmbäder (Einteilung der Benutzer, Öffnen und Sperren)
  5. Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen (Beobachtung, Kontrolle, Meldung)
  6. Teppichreinigung auf Gängen
  7. Arbeiten in Sickerschächten mit Wartung (evtl SEG-Zulagen)
  8. Grünflächenbetreuung, Baumschnitt (evtl SEG-Zulagen, mit Ausbildung LG 3)
  9. Gehsteigbetreuung (Winterdienst ist wegen Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit Umfang der Reinigungspflicht laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig)
  10. Laubengänge etc von Schnee und Eis befreien (evtl SEG-Zulagen)

Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 2:

  1. Botengänge
  2. PC-Arbeiten (je nach Umfang und Schwierigkeit LG 2 oder 3, evtl Kostenersatz für Strom)

Einstufungsgruppe 3

Über die Beaufsichtigung hinausgehende Betreuung, Wartung oder/und Kontrolle:

  1. Von Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
  2. Von Saunen, Schwimmbädern, Kontrolle der hygienischen Standards, spezifisch erforderliche Reinigung, bei Schwimmbädern mit Einsatz von Chemikalien und technischen Anlagen (evtl SEG-Zulagen)
  3. Reinigung und Kontrolle von Spielplätzen, Kleinreparaturen
  4. Aufzugsbetreuung (wöchentlich oder monatlich) laut TÜV, ohne Notbefreiung

Zum Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 2025 siehe auch:
RIS – Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich – Bundesrecht konsolidiert, ausgegeben am 16.11.2025.