© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.1 Erläuterungen zu den Lohngruppen laut MLT für Österreich
Zuordnung der Hausbetreuungstätigkeiten zu den Lohngruppen
Gibt der MLT keine Auskunft über die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten zu den Lohngruppen 1, 2 oder 3, kann folgende Aufstellung als Arbeitsbehelf gelten:
Einstufungsgruppe 1
Reinigungsarbeiten betreffend:
- Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Kellergängen, Abstellräume, Dachböden
- Aufzugskabinen, Waschküchen, Wäschetrockenräume
- Reinigung von Hobbyräumen (mit Schlüsselverwaltung LG 2)
- Reinigung von Gang-WCs, von einzelnen Parteien benützt
- Müllgefäßreinigung (evtl SEG-Zulagen bei Biotonnen), bei Einsatz technischer Geräte ist LG 3 anzuwenden
- Fenster reinigen 2 x jährlich inklusive Fensterstockputzen, Entlohnung je m² der Fensterflügel zuzüglich Rahmen
- Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten (mit Koordination der Firmen Einstufungsgruppe 2)
Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 1:
- Laub entfernen
Einstufungsgruppe 2
Beaufsichtigung und Reinigung betreffend:
- Tief- und Palettengaragen
- Kontrolle/Beaufsichtigungstätigkeiten wie zB: Lampen wechseln, Zählerstände ablesen, Entlüften der Heizungsleitungen, Mängel an Hausverwaltung melden
- Waschküchen inklusive Waschmaschinen und Trockner
- Saunen und Schwimmbäder (Einteilung der Benutzer, Öffnen und Sperren)
- Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen (Beobachtung, Kontrolle, Meldung)
- Teppichreinigung auf Gängen
- Arbeiten in Sickerschächten mit Wartung (evtl SEG-Zulagen)
- Grünflächenbetreuung, Baumschnitt (evtl SEG-Zulagen, mit Ausbildung LG 3)
- Gehsteigbetreuung (Winterdienst ist wegen Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit Umfang der Reinigungspflicht laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig)
- Laubengänge etc von Schnee und Eis befreien (evtl SEG-Zulagen)
Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 2:
- Botengänge
- PC-Arbeiten (je nach Umfang und Schwierigkeit LG 2 oder 3, evtl Kostenersatz für Strom)
Einstufungsgruppe 3
Über die Beaufsichtigung hinausgehende Betreuung, Wartung oder/und Kontrolle:
- Von Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
- Von Saunen, Schwimmbädern, Kontrolle der hygienischen Standards, spezifisch erforderliche Reinigung, bei Schwimmbädern mit Einsatz von Chemikalien und technischen Anlagen (evtl SEG-Zulagen)
- Reinigung und Kontrolle von Spielplätzen, Kleinreparaturen
- Aufzugsbetreuung (wöchentlich oder monatlich) laut TÜV, ohne Notbefreiung
Zum Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 2025 siehe auch:
RIS – Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich – Bundesrecht konsolidiert, ausgegeben am 16.11.2025.