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Neu Dokument-ID: 163885

Vorschrift

Verordnung optische Strahlung (VOPST)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

idF BGBl. II Nr. 221/2010 | Datum des Inkrafttretens 09.07.2010

Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch optische Strahlung ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.