© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 018888

Vorschrift

PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)

Inhaltsverzeichnis

Bequemlichkeit und Effizienz

§ 25. Anpassung der PSA an die Gestalt des Verwenders

Die PSA müssen so ausgelegt und hergestellt werden, daß sie so einfach wie möglich an dem Verwender in der geeigneten Position angelegt werden können und während der voraussichtlich erforderlichen Tragedauer unter Berücksichtigung der Fremdeinwirkungen der erforderlichen Bewegungen und Körperhaltungen in ihrer Position bleiben. Dazu müssen die PSA mit allen geeigneten Mitteln wie passenden Verstell- und Haltesystemen oder einer ausreichenden Auswahl an Größen und Maßen so gut wie möglich eine optimale Anpassung an die Gestalt des Verwenders ermöglichen.