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Arbeitsmittelverordnung – kommentierte Fassung (AM-VO)
§ 26. Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
Unter dieser Bezeichnung wurden die wichtigsten Bestimmungen der Azetylenverordnung bzw der sicherheitstechnischen Richtlinien aufgenommen, wobei der Anwendungsbereich des § 26 auch alle Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, wo ein Brenngas – zumeist Acetylen, Flüssiggas, Erdgas oder Wasserstoff – und Sauerstoff verwendet werden, umfasst. Die wichtigsten „verwandten Verfahren“ sind das Flammrichten und das Hartlöten. Überdies sind die Bestimmungen der Flüssiggas-Verordnung 2002 (FGV) zu beachten. Die Beschaffenheit dieser Geräte ist in § 59 geregelt.
(1) Durch geeignete Schutzmaßnahmen ist dafür zu sorgen, dass bei der Benutzung von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren durch ArbeitnehmerInnen Brand- und Explosionsgefahren verhindert werden.
(2) Bei Benutzung von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren gilt Folgendes:
- Die mit Sauerstoff in Berührung kommenden Armaturen sind fettfrei zu halten.
- Neue Schläuche sind vor ihrer Benutzung durch Ausblasen zu reinigen. Die Schläuche dürfen auf den Tüllen nur mit geeigneten Schlauchklemmen befestigt werden.
- Nicht angeschlossene Flaschen, bei denen die Verwendung einer Schutzkappe vorgesehen ist, müssen mit dieser versehen sein.
- Wird in engen Räumen autogen geschweißt oder geschnitten, so sind bei längerer Unterbrechung der Arbeiten die Brenner und ihre Zuleitungen aus den engen Bereichen zu entfernen.
- Ein Ableuchten der Apparate, Leitungen und Druckregler mit offener Flamme ist unzulässig.
Die Dichtigkeit kann zum Beispiel mit schaumbildenden Flüssigkeiten überprüft werden. - Druckgasflaschen sind gegen Umfallen und unzulässige Erwärmung zu sichern.
Dies betrifft nicht nur die Verwendung, sondern auch die Lagerung und den Transport der Druckgasflaschen.
(3) Bei Benutzung von Acetylen-Verbrauchsanlagen gilt zusätzlich zu Abs. 2 Folgendes:
- Während der Entnahme müssen bei handradlosen Flaschenventilen die Ventilschlüssel aufgesteckt bleiben.
- Im Bereich von Acetylen-Flaschen ist ein schwer entflammbarer Hitzeschutzhandschuh, bei mehr als drei parallel geschalteten Flaschen (Flaschenbatterien) überdies eine Löschdecke bereitzuhalten.
Der Handschuh sollte mit einer dünnen Kette mit den Flaschen verbunden sein, um nicht verloren zu gehen. - Acetylen-Flaschen dürfen, sofern der Hersteller nicht etwas anderes vorgesehen hat, nur stehend transportiert, gelagert und verwendet werden. Eine liegende Verwendung von einzelnen Acetylen-Flaschen ist zulässig, wenn das Flaschenventil mindestens 40 cm höher liegt als der Flaschenfuß.
- Acetylen-Flaschen, in denen eine Acetylen-Zersetzung festgestellt oder vermutet wurde, sind, sofern dies gefahrlos möglich ist, zu kennzeichnen und von der weiteren Verwendung auszuschließen.
Diese Kennzeichnung kann mitunter nicht gefahrlos durchgeführt werden, vor dieser muss erst die Gefahr einer Explosion sicher ausgeschlossen werden können. Dies kann zum Beispiel durch Kühlung erfolgen.
(4) Die Unterweisung nach § 14 ASchG muss jährlich erfolgen und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten, des Inhalts der Betriebsanleitungen der Hersteller und einschlägiger fachlicher Hinweise sowie unter Beachtung der Abs. 2 und 3 insbesondere umfassen:
- Anschließen der Druckregler,
- Einstellen und Betrieb der Anlage,
- Verhalten bei Störungen wie Flammenrückschlägen oder Flaschenbränden,
- Flaschenwechsel und Transport von Flaschen,
- Durchführung der Sichtkontrolle gemäß § 35 Abs. 3 Z 1 ASchG.
Mit der letzten Novelle zur AM-VO von Januar 2010 wurden die schriftlichen Betriebsanweisungen für autogenes Schweißen und Schneiden außer Kraft gesetzt, stattdessen muss nunmehr eine jährliche Unterweisung entsprechend § 14 ASchG und § 5 AM-VO erfolgen. Wichtig ist vor allem der Nachweis der Durchführung dieser jährlichen Unterweisung. Die Inhalte der Unterweisung nach AM-VO entsprechen dem, was vormals in der schriftlichen Betriebsanweisung verlangt war. Die Unterweisung wird (auch) auf den Angaben der Hersteller aufbauen.