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Neu Dokument-ID: 018926

Vorschrift

PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)

Inhaltsverzeichnis

Schutz gegen Kälte

§ 54. Thermische Isolierung und mechanische Festigkeit

Die thermische Isolierfähigkeit und die mechanische Festigkeit von PSA, die den Körper oder Körperteile gegen die Auswirkungen von Kälte schützen sollen, müssen für die vorhersehbaren Einsatzbedingungen entsprechend ausgelegt sein.