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Arbeitsmittelverordnung – kommentierte Fassung (AM-VO)
§ 60. Beschaffenheit von Bolzensetzgeräten
Bolzensetzgeräte sind auch in der MSV 2010 („tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladungen und andere Schussgeräte“) geregelt, wobei diese Bestimmungen nach § 22 Abs 2 MSV 2010 erst mit 29.06.2011 in Kraft treten. Geregelt sind Bolzensetzgeräte nach MSV 2010 in Anhang I, 2.2.2 (tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte).
Jedes Bolzensetzgerät muss entweder mit einem Beschuss- bzw Typenprüfzeichen nach der Beschussverordnung 1999, BGBl II Nr 386/1999, gekennzeichnet sein oder, wenn es vor dem 24. Juni 1989 erstmalig zur Verfügung gestellt wurde, mit dem ÖNORM-Zeichen.