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Dokument-ID: 295731
5.8.2 Absauganlagen – Sicherheitsanforderungen
Sicherheitshinweise, Unterweisung
Rangfolge der Maßnahmen
Bevor auf Absaugungen zurückgegriffen wird, müssen alle anderen in § 42 des ASchG vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft werden. Dies heißt, dass vor der Verwendung von Absaugungen die unter den Ziffern 1 bis 5 angeführten Maßnahmen zur Anwendung kommen: