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15.3 Anforderungen an Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung und Montageanleitung gem der MVO
Wie schon zuvor erwähnt, kann der Hersteller oder Inverkehrbringer die Betriebsanleitung einer Maschine oder Gesamtmaschine nach den gesetzlichen Bestimmungen der europäischen Maschinenverordnung 2023/1230 auch in digitaler Form dem Kunden bzw Käufer der Maschine zur Verfügung stellen. Dies ist erstmals der Fall, dass dies in dieser Art und Weise mit einer Maschine erfolgen kann und darf. Es müssen die Hersteller bzw Inverkehrbringer allerdings bei der digitalen Betriebsanleitung einiges beachten, und zwar müssen die Hersteller angeben, wie der Käufer der Maschine auf die Betriebsanleitung in digitaler Form zugreifen kann. Diese Information muss entweder auf der Maschine selbst oder auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument vorhanden sein.