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Dokument-ID: 947347
6.7 Anforderungen an berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS)
Eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) wie zB ein Lichtvorhang oder ein Laserscanner stellt die Untergruppe einer nichttrennenden Schutzeinrichtung dar. Eine BWS erkennt mittels Sensoren die Annäherung eines Körperteiles in ein Schutzfeld und löst eine Schutzwirkung – das Abschalten der Maschine – aus.