© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 018947

Vorschrift

PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)

Inhaltsverzeichnis

Anhang 1

zu § 9

ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG
(Muster)

Der Hersteller/Inverkehrbringer4) oder sein in Österreich Bevollmächtigter1)

erklärt hiermit, daß die nachstehend beschriebene neue PSA2)

  • bei allen PSA (Kategorien I, II und III):
    übereinstimmt mit den Bestimmungen der PSA-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 596/1994, und damit mit der PSA-Richtlinie 89/686/EWG in der geltenden Fassung und hiebei folgende harmonisierte Europäische Normen (EN oder ÖNORMEN EN) bzw ÖNORMEN oder sonstige Normen4) angewendet bzw folgende weitere Rechtsvorschriften (EWR-Richtlinien) berücksichtigt4) wurden: …

  • bei PSA der Kategorien II und III:
    identisch ist mit der PSA, die Gegenstand der von der zugelassenen Prüfstelle3)
    in …
    ausgestellten Baumusterbescheinigung Nr. … war,

  • bei der PSA der Kategorie III:

    • der Qualitätssicherung für das Endprodukt (§ 14 PSASV bzw Art. 11.A der PSA-Richtlinie)4)

    • dem Qualitätssicherungssystem mit Überwachung (§§ 15 – 16 PSASV bzw Art. l1.B der PSARichtlinie)4)

    unter Kontrolle der zugelassenen Prüfstelle … in …3) unterliegt.


(Ort)

, den …
(Datum)


(Unterschrift)

1) Firma, vollständige Anschrift; bei Bevollmächtigten ebenfalls Angabe der Firma und der Anschrift des Herstellers/Inverkehrbringers.

2) Beschreibung der PSA (Fabrikat, Typ, Seriennummer usw.).

3) Name und Anschrift der zugelassenen Prüfstelle.

4) Nichtzutreffendes streichen.

5) Name und Funktion des Unterzeichners, der bevollmächtigt ist, die Erklärung für den Hersteller/Inverkehrbringer oder seinen Bevollmächtigten rechtsverbindlich zu unterzeichnen.