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Dokument-ID: 736888
Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Die Arbeitsmittelverordnung ist eine Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und regelt die Aufstellung, Prüfung, Verwendung und Beschaffenheit von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln. Im Falle von CE-gekennzeichneten Arbeitsmitteln ohne offensichtliche Mängel kommt der Vertrauensgrundsatz nach § 33 Abs 4 ASchG (bzw § 1 Abs 2 AM-VO) zur Anwendung, der 4. Abschnitt AM-VO über die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln muss nicht angewandt werden.