© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 870670

Christian Schenk | Glossar

Atemschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Atemschutz sind Atemschutzgeräte zum Schutz des Trägers vor dem Einatmen von gesundheitsgefährdenden oder biologischen Stoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder zum Schutz vor Sauerstoffmangel bei der Arbeit. Grundsätzlich wird zwischen Filtergeräten und (umgebungsluftunabhängigen) Isoliergeräten unterschieden. Atemschutz muss verwendet werden, wenn eine gesundheitsgefährdende Konzentration von Schadstoffen in der Atemluft besteht oder wenn eine Sauerstoffkonzentration unter 15 Volumsprozent in der Umgebungsatmosphäre auftreten kann. Atemschutz muss so ausgewählt werden, dass die inhalative Einwirkung von gefährlichen Stoffen zumindest soweit minimiert wird, dass die Grenzwerte (MAK-, TRK-Werte einschließlich Kurzzeitwerte oder Bewertungsindex für Stoffgemische) sicher unterschritten werden. Bei der Auswahl von Atemschutz sind folgende Einflüsse zu berücksichtigen: Körperliche Belastung (vor allem Atemwiderstand, Gewicht, Arbeitsschwere), Tragedauer pro Arbeitseinsatz, Anzahl der Arbeitseinsätze pro Arbeitsschicht, Länge von Pausen zwischen den Arbeitseinsätzen und Einflüsse der Arbeitsumgebung wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme. Filter- und Isoliergeräte müssen mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung der Schutzfunktion geprüft werden. Atemschutz ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.

(PSA-V, insbes § 15; Europäische VO über PSA 2016/425, harmonisierte Normen)