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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.8 Auswirkungen auf die Gestaltung von Maschinen in Hinblick auf die Maschinensicherheit

Für die Gestaltung und die Herstellung von Maschinen gibt es eine europäische Herstellervorschrift, die im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gleich ist. Zurzeit ist noch die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw die in Österreich umgesetzte Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 in Kraft und gültig. Diese Vorschrift, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen festlegt, wird am 20. Jänner 2027 von der europäischen Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 abgelöst. Diese europäische Verordnung für Maschinen ist seit dem 14. Juni 2023 veröffentlicht, wobei die Anwendung eben im Jahr 2027 zwingend zu erfolgen hat. Diese Vorschrift regelt in Zukunft die Herstellung und das Inverkehrbringen von Maschinen. Auch wurde durch diese europäische Verordnung dem Wandel der Zeit, das heißt neuen Technologien, die an Maschinen vorhanden sind, Rechnung getragen. Mit diesen neuen Technologien gehen neue Risiken einher, die mit Maschinen auch in Zukunft verbunden sein können. Dazu zählt auf jeden Fall der große Bereich der Digitalisierung. Digitalisierung bringt zwar Vorteile mit sich, es wird mit diesen neuen Technologien aber auch eine Reihe von Nachteilen geben.

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