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Christian Schenk | Glossar

Bedienungsplätze

Bedienungsplätze von Maschinen müssen vom Hersteller nach der MSV 2010 so gestaltet, ausgeführt und angeordnet sein, dass alle Risiken, auch die durch Abgase oder Sauerstoffmangel, vermieden sind. Ist die Maschine zum Einsatz in einer gefährlichen Umgebung bestimmt, müssen entsprechende Schutzeinrichtungen vorgesehen sein. Gegebenenfalls muss der Bedienplatz mit einer geeigneten Kabine versehen sein. Der Ausstieg muss ein schnelles Verlassen der Kabine gestatten, erforderlichenfalls ist ein Notausstieg vorzusehen.

(Anhang I, 1.1.7 MSV 2010; Anhang III, 1.1.7. MVO)