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Dokument-ID: 736910
Befehlseinrichtungen
Darunter versteht die MSV 2010 sowie die Maschinenverordnung 2023/1230 Steuerungs- und Stellteile, mit denen eine Maschine in Gang gesetzt und stillgesetzt werden kann und durch die einzelne Bearbeitungsvorgänge eingeleitet und gesteuert werden können. Not-Halt-Befehlseinrichtungen müssen allen anderen Stellteilen übergeordnet sein. In der AM-VO sind im 4. Abschnitt Bestimmungen über Steuersysteme enthalten. Siehe auch unter Steuersysteme.
(Anhang I, 1.2. MSV 2010; § 42 AM-VO; Anhang III, 1.2. MVO)