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7.5 Begrifflichkeit der Gebrauchsdauer
Die Gebrauchsdauer geht als Parameter in die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit PFH ein, da im Laufe der Zeit die Wahrscheinlichkeit für akkumulierte unerkannte gefährliche Fehler in Funktionseinheiten wächst und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Sicherheitsfunktion bei Anforderung nicht mehr ausgeführt werden kann. Beim vereinfachten Verfahren der Norm (ÖNORM EN ISO 13849 – 1) wurde die Anzahl der zu berücksichtigende Parameter bewusst begrenzt, sodass für die Gebrauchsdauer eine Abschätzung zur sicheren Seite gemacht wurde. In den meisten Anwendungsfälle kann davon ausgegangen werden, dass die sichere Maschinensteuerung (nicht aber die ganze Maschine) im Zuge üblicher Modernisierung oder Umrüstung spätestens nach 20 Jahren durch neue Komponenten ersetzt wurde. Für die Risikoabschätzung kann daher im statistischen Mittel über eine große Gesamtzahl ähnlicher Maschinen davon ausgegangen werden, dass 20 Jahre Gebrauchsdauer eine konservative Annahme für die PFH-Abschätzung darstellt. Der Umkehrschluss, dass von einer Gebrauchsdauer von 20 Jahren ausgegangen werden kann, wenn der Hersteller einer Funktionseinheit keine Angabe zur Gebrauchsdauer macht, ist allerdings nicht korrekt! Nur der Hersteller einer Funktionseinheit ist aufgrund seiner internen Kenntnis in der Lage, die Gebrauchsdauer dafür anzugeben. Viele Funktionseinheiten sind technologiebedingt auch nicht für eine Gebrauchsdauer von 20 Jahren geeignet, sodass ein unbegründeter Schätzwert von 20 Jahren zu einer gefährlichen Fehleinschätzung der PFH führen würde.