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Dokument-ID: 736934
Benutzung von Maschinen
Die Benutzung von Arbeitsmitteln und im Speziellen von Maschinen umfasst den gesamten Lebens- und Verwendungszyklus. Zur Benutzung zählen alle ein Arbeitsmittel betreffenden Tätigkeiten wie In- und Außerbetriebnahme, Gebrauch, Transport, Instandhaltung, Umbau, Instandsetzung, Wartung und Reinigung. Auch nach der MSV 2010 müssen bei Konstruktion und Bau alle Lebensphasen einer Maschine berücksichtigt werden.
(§ 33 Abs 1 ASchG; § 2 Abs 2 AM-VO)