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1.2 Bestimmungen für alte Maschinen
Die MSV 2010 und auch die neue MVO sind ab einem bestimmten Stichtag anzuwenden. Zu beachten ist, dass die neue MVO im Januar 2027 ohne Übergangsfrist zur Anwendung kommt, dh es gibt keinen Zeitraum, in dem sich der Hersteller aussuchen kann, ob er die alte (die MSV 2010) oder die neue (die MVO) Rechtsvorschrift anwenden will. Welche Rechtschrift vom Hersteller einzuhalten ist (und für die Einhaltung welcher Vorschrift[en] die CE-Kennzeichnung steht) hängt somit davon ab, wann eine Maschine erstmalig iSd § 2 Abs 2h MSV 2010 (MVO: Art 3 Abs 12) innerhalb der EU abgegeben wurde.