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Christian Schenk | Glossar

Betriebsanweisungen für bestimmte Arbeitsmittel

Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) verlangt für selbstfahrende Arbeitsmittel (zB Stapler) und Krane schriftliche Betriebsanweisungen. Betriebsanweisungen richten sich an den Bediener oder Lenker eines Arbeitsmittels, aber auch an Personen, die durch ein Arbeitsmittel gefährdet werden können, zB Arbeitnehmer im Lager, wo Stapler unterwegs sind. Betriebsanweisungen regeln den tatsächlichen betrieblichen Einsatz eines Arbeitsmittels und führen die allgemeinen Bestimmungen der Betriebsanleitung weiter.

(§§ 19, 23 AM-VO)