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Dokument-ID: 740257
9.5 Bewegliche Teile einer Maschine
Gefahren durch bewegliche Teile
Alle beweglichen Teile einer Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind. Dies gilt wo immer möglich auch für die Werkzeuge oder Werkstücke einer Maschine. Lassen sich Restrisiken nicht vermeiden, müssen die beweglichen Teile wo immer möglich mit Schutzeinrichtungen gesichert werden, es gilt die Regel trennende vor nichttrennenden Schutzeinrichtungen.