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Neu Dokument-ID: 1164441

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.12 CE-Kennzeichnung

Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung

Im letzten Schritt des Verfahrens zur Konformitätsbewertung wird die CE-Kennzeichnung angebracht. Die CE-Kennzeichnung wird immer durch den Hersteller, nie durch eine Prüfstelle angebracht. Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, dass die Maschine ordnungsgemäß in Verkehr gebracht wurde, dh dass:

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