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Neu Dokument-ID: 981729

Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

10.2.1 Checkliste Inbetriebnahme, Verwendung nur durch Befugte

 

ja

nein

nZ*

Nur Personen mit gültiger Fahrbewilligung und Staplerschein dürfen Stapler in Betrieb nehmen.

 

 

 

Es wird regelmäßig überprüft, dass sicher und verantwortungsvoll mit dem Stapler gefahren und umgegangen wird, ggf muss die Fahrbewilligung entzogen werden.

 

 

 

Nur zum Fahren befugte Personen haben einen Schlüssel zur Inbetriebnahme des Staplers.

 

 

 

Der Betriebsleitung sind alle Personen bekannt, die über einen Staplerschein und eine Fahrbewilligung verfügen.

 

 

 

Bei Nichtverwendung des Staplers wird der Schlüssel immer abgezogen und mitgenommen.

 

 

 

Bei geplanter Verwendung durch betriebsfremde Arbeitnehmer wird überprüft, ob diese Personen einen Staplerschein haben.

 

 

 

Bei geplanter Verwendung durch betriebsfremde Arbeitnehmer wird überprüft, ob diese Personen eine Fahrbewilligung ihres Arbeitgebers haben.

 

 

 

Der (persönliche) Schlüssel wird ordnungsgemäß verwahrt und nie weitergegeben.

 

 

 

Es haben nur Personen einen Schlüssel, die den Stapler auch verwenden dürfen.

 

 

 

Ein allfälliger Verlust des Schlüssels wird unverzüglich der Betriebsleitung gemeldet.

 

 

 

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