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Christian Schenk | Glossar

Elektrische Energieversorgung

Maschinen müssen so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefahren vermieden werden oder vermieden werden können. Die Schutzziele der NSpGV gelten auch im Rahmen der MSV 2010. Selbstständig in Verkehr gebrachte Elektromotoren unterliegen ausschließlich der NSpGV bzw der Richtlinie 1014/35/EU.

(Anhang I, 1.5.1 MSV 2010; Anhang III, 1.5.1. MVO)