© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
1.1.4 Evaluierung optischer Strahlung
Künstliche optische Strahlung
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren durch optische Strahlung nach § 5 der Verordnung optische Strahlung (VOPST) muss festgestellt werden, ob Arbeitnehmer schädigender künstlicher optischer Strahlung ausgesetzt sind. Bei der Evaluierung müssen alle Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer berücksichtigt werden, die sich aus dem Zusammenwirken von künstlicher optischer Strahlung und fotosensibilisierenden chemischen Stoffen ergeben, sowie bei Schweißarbeiten und bei Bearbeitungsvorgängen (zB mit Lasern) die Entstehung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen oder explosionsfähigen Atmosphären.