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Explosionsgefahr
Jede Maschine muss so ausgelegt und konstruiert sein, dass jegliches Explosionsrisiko vermieden wird, das von der Maschine selbst (zB durch einen Verbrennungsmotor) oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgeht. Soll eine Maschine bestimmungsgemäß in einer explosionsgefährdeten Umgebung eingesetzt werden, so muss die Maschine auch die Bestimmungen der Explosionsschutzverordnung (ExSV) erfüllen. Im Arbeitnehmerschutz ist der Explosionsschutz vor allem in der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) geregelt.
(Anhang I, 1.5.7 MSV 2010, Anhang III, 1.5.7. MVO; ÖNORM EN 1127; VEXAT)